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   BFH, 31.07.1989 - VIII R 41/86   

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https://dejure.org/1989,5688
BFH, 31.07.1989 - VIII R 41/86 (https://dejure.org/1989,5688)
BFH, Entscheidung vom 31.07.1989 - VIII R 41/86 (https://dejure.org/1989,5688)
BFH, Entscheidung vom 31. Juli 1989 - VIII R 41/86 (https://dejure.org/1989,5688)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fehler im Verfahren der Wahl von ehrenamtlichen Richtern im Sinne einer Gefahr der Manipulierung des Richterspruchs

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 04.03.1987 - II R 47/86

    Wahl der Richter - Ehrenamtliche Richter - Finanzgericht Rheinland-Pfalz

    Auszug aus BFH, 31.07.1989 - VIII R 41/86
    Selbst wenn man dies bejahte, könnte ein Verstoß gegen diese bloße Sollvorschrift keinen Einfluß auf die Ordnungsmäßigkeit der Wahl haben (vgl. BFH-Beschluß vom 4. März 1987 II R 47/86, BFHE 149, 23, 24, BStBl II 1987, 438).

    ., die an der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt haben, in das Amt eines ehrenamtlichen Richters zu berufen (Beschluß in BFHE 149, 23, 24, BStBl II 1987, 438; BGH-Urteil vom 19. Juni 1985 2 StR 197/85, 2 StR 98/85, NJW 1985, 2341 [BGH 19.06.1985 - 2 StR 98/85]).

    Die "Niederschrift über die Wahl der ehrenamtlichen Richter des Finanzgerichts" brauchte - entgegen der Ansicht der Revision - nicht von allen Mitgliedern des Wahlausschusses unterschrieben zu werden; es genügte - mangels einer entgegenstehenden Vorschrift -, daß der Präsident des FG als Vorsitzender des Wahlausschusses (§ 23 Abs. 2 Satz 1 FGO) sie unterschrieb (Beschluß in BFHE 149, 23, 25, BStBl II 1987, 438).

  • BGH, 14.10.1975 - 1 StR 108/75

    Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Wahl der Schöffen -

    Auszug aus BFH, 31.07.1989 - VIII R 41/86
    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung der Obersten Bundesgerichte führt die unrichtige Anwendung einer Vorschrift, die die Besetzung des Gerichts betrifft, nur dann zu einem Verfahrensfehler i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 1 FGO, wenn sich der Gesetzesverstoß zugleich als Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetztes (GG) darstellt (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 9. Juni 1987 9 CB 36.87, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1988, 219; Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 14. Oktober 1975 1 StR 108/75, BGHSt 26, 206, 210; Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. Januar 1989 VII R 187/85, amtlich nicht veröffentlicht).
  • BVerwG, 09.06.1987 - 9 CB 36.87

    Ehrenamtliche Richter - Wahl - Gesetzlicher Richter - Wahlausschussvorsitzender

    Auszug aus BFH, 31.07.1989 - VIII R 41/86
    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung der Obersten Bundesgerichte führt die unrichtige Anwendung einer Vorschrift, die die Besetzung des Gerichts betrifft, nur dann zu einem Verfahrensfehler i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 1 FGO, wenn sich der Gesetzesverstoß zugleich als Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetztes (GG) darstellt (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 9. Juni 1987 9 CB 36.87, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1988, 219; Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 14. Oktober 1975 1 StR 108/75, BGHSt 26, 206, 210; Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. Januar 1989 VII R 187/85, amtlich nicht veröffentlicht).
  • BGH, 19.06.1985 - 2 StR 98/85

    Strafbarkeit wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BFH, 31.07.1989 - VIII R 41/86
    ., die an der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt haben, in das Amt eines ehrenamtlichen Richters zu berufen (Beschluß in BFHE 149, 23, 24, BStBl II 1987, 438; BGH-Urteil vom 19. Juni 1985 2 StR 197/85, 2 StR 98/85, NJW 1985, 2341 [BGH 19.06.1985 - 2 StR 98/85]).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 2 BvR 1205/81

    Schutzzweck des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BFH, 31.07.1989 - VIII R 41/86
    Bei Fehlern im Verfahren der Wahl von ehrenamtlichen Richtern ist eine derartige Gefahr der Manipulierung des Ergebnisses des Richterspruchs jedoch nicht ohne weiteres begründet (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 22. Juni 1982 2 BvR 1205/81, NJW 1982, 2368).
  • BFH, 17.01.1989 - VII R 187/85

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision - Ordnungsgemäße Durchführung der

    Auszug aus BFH, 31.07.1989 - VIII R 41/86
    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung der Obersten Bundesgerichte führt die unrichtige Anwendung einer Vorschrift, die die Besetzung des Gerichts betrifft, nur dann zu einem Verfahrensfehler i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 1 FGO, wenn sich der Gesetzesverstoß zugleich als Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetztes (GG) darstellt (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 9. Juni 1987 9 CB 36.87, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1988, 219; Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 14. Oktober 1975 1 StR 108/75, BGHSt 26, 206, 210; Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. Januar 1989 VII R 187/85, amtlich nicht veröffentlicht).
  • BFH, 20.04.2001 - IV R 32/00

    Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Anspruch auf Unterlageneinsicht -

    (1) Da Fehler bei der Wahl ehrenamtlicher Richter ein Stadium betreffen, das für die Bestimmung des konkret für die jeweilige Entscheidung zuständigen Richters eine nur vorbereitende Bedeutung hat, können Fehler bei der Wahl ehrenamtlicher Richter den Schutzbereich des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur berühren, wenn sie entweder so schwer wiegen, dass wegen des Fehlers von einer Wahl im Rechtssinne nicht mehr gesprochen werden kann, oder wenn der Fehler eine Manipulation der Entscheidungszuständigkeit im Einzelfall befürchten lässt (vgl. Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 22. Juni 1982 2 BvR 1205/81, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1982, 2368; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 9. Juni 1987 9 CB 36/87, NJW 1988, 219; BFH-Beschlüsse vom 31. Juli 1989 VIII R 41/86, BFH/NV 1990, 511; in BFHE 168, 508, BStBl II 1993, 55, und vom 10. November 1992 VII R 51/91, BFH/NV 1994, 27, jeweils m.w.N.).

    Das in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Prinzip der Gesetzlichkeit des Richters im Sinne einer sich für jeden einzelnen Rechtsstreit "blindlings" ergebenden Entscheidungszuständigkeit (vgl. BVerwG in NJW 1988, 219; BFH in BFH/NV 1990, 511, m.w.N.) schließt es nicht aus, bei der Verteilung der ehrenamtlichen Richter auf deren bisherige Erfahrung in diesem Ehrenamt zurückzugreifen und Richter, die zuvor bereits als ehrenamtliche Richter tätig waren, in der Regel ihrem bisherigen Senat zuzuweisen.

  • BFH, 10.11.1992 - VII R 51/91

    Statthaftigkeit einer Revision ohne Zulassung bei Vorliegen von Verfahrensmängeln

    Die unrichtige Anwendung einer Vorschrift über die Besetzung des Gerichts führt aber nur dann auch zu einem Verfahrensfehler i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 1 FGO, wenn der Gesetzesverstoß zugleich eine Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG darstellt (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1989, 532, und vom 31. Juli 1989 VIII R 41/86, BFH/NV 1990, 511).

    Generell jedenfalls ist bei Fehlern im Verfahren der Wahl von ehrenamtlichen Richtern eine Gefahr der Manipulierung des Ergebnisses des Richterspruchs nicht ohne weiteres begründet (vgl. BVerfG - Vorprüfungsausschuß -, Beschluß vom 22. Juni 1982 2 BvR 1205/81, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1982, 2368, und BFH-Beschluß in BFH/ NV 1990, 511).

    Wenn daher auch - entsprechend der Rechtsprechung des BVerfG - Fehler bei der Wahl ehrenamtlicher Richter den Schutzbereich des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG berühren können, so bewirken doch - abgesehen von Fehlern, die eine Manipulation der Entscheidungszuständigkeit im Einzelfall befürchten lassen - grundsätzlich nur solche Fehler im Wahlverfahren eine Verletzung der verfassungsrechtlichen Verbürgung des gesetzlichen Richters, die so schwer wiegen, daß wegen des Fehlers von einer Wahl im Rechtssinne nicht mehr gesprochen werden kann und damit den ehrenamtlichen Richtern die Eigenschaft abgesprochen werden muß, durch eine Wahl gesetzliche Richter geworden zu sein (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. Mai 1992 IX R 52/91, BFH/NV 1992, 761, sowie in BFH/NV 1990, 511; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 9. Februar 1988 9 C 256/86, NVwZ 1988, 724, 725 m.w.N.).

  • BFH, 18.08.1992 - VIII R 9/92

    Wahl von ehrenamtlichen Richtern am Finanzgericht

    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte führt die unrichtige Anwendung einer Vorschrift, die die Besetzung des Gerichts betrifft, nur dann zu einem Verfahrensfehler i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 1 FGO, wenn sich der Gesetzesverstoß zugleich als Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG darstellt (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 9. Juni 1987 9 CB 36.87, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1988, 219; Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 14. Oktober 1975 1 StR 108/75, BGHSt 26, 206, 210; BFH-Beschluß vom 31. Juli 1989 VIII R 41/86, BFH/NV 1990, 511).

    Vielmehr sind insoweit Verfahrensfehler erheblich, die so schwer wiegen, daß von einer Wahl im Rechtssinne nicht mehr gesprochen werden kann (Senatsbeschluß in BFH/NV 1990, 511).

  • BFH, 26.07.1994 - VII R 87/93

    Revision wegen befangenem Richter - Zulässigkeit der Erstellung des Urteilstenors

    Denn ein Verstoß gegen diese Sollvorschrift würde keinen Einfluß auf die Ordnungsmäßigkeit der Wahl haben (BFH-Beschluß vom 4. März 1987 II R 47/86, BFHE 149, 23, BStBl II 1987, 438; Urteil in BFH/NV 1989, 532, und Beschluß vom 31. Juli 1989 VIII R 41/86, BFH/NV 1990, 511).
  • BFH, 26.07.1994 - VII R 78/93

    Rüge nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts - Rüge des Fehlens von

    Denn selbst wenn man dies bejahte, würde ein Verstoß gegen diese bloße Sollvorschrift keinen Einfluß auf die Ordnungsmäßigkeit der Wahl haben (BFH- Beschluß vom 4. März 1987 II R 47/86, BFHE 149, 23, BStBl II 1987, 438; Urteil in BFH/NV 1989, 532, und Beschluß vom 31. Juli 1989 VIII R 41/86, BFH/NV 1990, 511).
  • BFH, 29.05.1996 - IV R 26/95

    Übertragung eines Rechtsstreits von einem Einzelrichter auf den Senat -

    Nach der Rechtsprechung setze § 116 Abs. 1 Nr. 1 FGO nicht lediglich eine irrtümlich falsche Anwendung, sondern eine willkürliche Inanspruchnahme einer nicht gegebenen Zuständigkeit voraus (Nachweise), also wenn der Verfahrensfehler die sich für jeden einzelnen Rechtsstreit "blindlings" ergebende Entscheidungszuständigkeit verletzen könne (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 31. Juli 1989 VIII R 41/86, BFH/NV 1990, 511).
  • BFH, 05.07.1996 - VIII R 1/96

    Rüge der nicht ordnungsgemäßen Besetzung eines Spruchkörpers

    Die Vorschrift soll verhindern, daß in einem mehrinstanzlichen Verfahren derjenige bei der Nachprüfung mitwirkt, der die nachzuprüfende Entscheidung erlassen hat (BFH-Beschluß vom 31. Juli 1989 VIII R 41/86, BFH/NV 1990, 511).
  • BFH, 06.05.1992 - IX R 52/91

    Voraussetzung für das Vorliegen eines Besetzungsfehlers bei der Wahl der

    Das Gericht ist insbesondere dann nicht vorschriftsmäßig besetzt, wenn der Fehler so schwerwiegend ist, daß von einer Wahl nicht mehr gesprochen werden kann (vgl. die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 9. Februar 1988 9 C 256/86, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - NVwZ - 1988, 724, BFH-Urteil vom 17. Januar 1989 VII R 187/85, BFH/NV 1989, 532, und BFH-Beschluß vom 31. Juli 1989 VIII R 41/86, BFH/NV 1990, 511, jeweils m. w. N.).
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